Mitteilung über die Neuregelung von Visaanträgen

Viyana Başkonsolosluğu 28.12.2016

Aufgrund der Neuregelung der Visabestimmungen der Republik Türkei, wird ab jetzt von jedem Antragsteller die Visagebühr im Voraus eingehoben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem negativen Visabescheid die Visagebühren nicht retourniert werden.

Außerdem wird zusätzlich für die gesamte Reisezeit eine Reiseversicherung mit einer Mindestversicherungshöhe von 30.000.- EUR verlangt. Jedoch, muss diese Reiseversicherung erst nach einem positiven Bescheid bei der Abholung des Visums vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Generalkonsulat der Republik Türkei


Atatürk

Montag - Freitag

09.00 - 14.00

Parteienverkehr: Zwischen 09.00 - 14.00 Uhr. (nur mit Termin über die HP www.konsolosluk.gov.tr), bzw. über konsulat.wien@mfa.gov.tr
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